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„Mönche sind auch Menschen“ – Vorschläge und neue Richtlinien zur sozialen Absicherung religiöser Amtsträger

China hat in den letzten Jahren große Summen in den Aufbau eines Systems für die soziale Absicherung seiner Bürger investiert – 290 Mrd. Yuan (31 Mrd. Euro) gab die Zen­tralregierung im Jahr 2009 dafür aus. Nach offiziellen Angaben des Weißbuchs „Progress in China’s Human Rights 2009“, das im September 2010 veröffentlicht wurde, hatten Ende 2009 über 1,2 Mrd. Menschen in der Volksrepublik China eine Basiskrankenversicherung, 235,5 Mio. hatten eine Basisrentenversicherung, und in 320 Kreisen wurde versuchsweise die Neue soziale Rentenversicherung auf dem Land mit insgesamt 130 Mio. Versicherten eingeführt. Charakteristisch für die noch im Aufbau befindlichen und erst ansatzweise greifenden sozialen Absicherungssysteme sind die gesonderten Regelungen für Stadt- und Landbevölkerung.

Die große Mehrheit der religiösen Amtsträger ist derzeit nicht kranken- oder rentenversichert, was besonders im Krankheitsfall zu enormen Belastungen der religiösen Gemeinschaften führt. Bisher gab es keine einheitliche Regelung dafür, ob und wie religiöse Amtsträger in die staatlich bezuschussten Absicherungssysteme aufgenommen werden können. Unter Federführung des Staatlichen Büros für religiöse Angelegenheiten wurden am 10. Februar 2010 Richtlinien für dieses Problem erlassen. Die „Ansichten zur angemessenen Lösung des Problems der sozialen Absicherung religiöser Amtsträger“ (Guanyu tuoshan jiejue zongjiao jiaozhi renyuan shehui baozhang wenti de yijian 妥善解决宗教教职人员社会保障问题的意见, im Folgenden kurz „Ansichten“; siehe die deutsche Übersetzung in der Dokumentation dieser Nummer) wurden auch von den anderen für die Frage zuständigen Ministerien – für humane Ressourcen und soziale Absicherung, für Finanzen, für Zivilverwaltung und für Gesundheit – unterzeichnet. Sie richten sich an die entsprechenden Behörden auf den unteren Ebenen und fordern diese auf, bis Ende 2010 konkrete lokale Lösungen zu erarbeiten.

Zu den in den „Ansichten“ dargelegten Grundsätzen gehört, dass die Regelungen nur für das von den (offiziellen) Religionsgemeinschaften anerkannte und bei den Behörden zur Akteneintragung gemeldete religiöse Personal gelten. Dieses soll nach dem Grundsatz der Ortszugehörigkeit in die örtlichen Sozialversicherungssysteme aufgenommen werden. Dabei sollen Religionsgemeinschaften, religiöse Ausbildungsstätten und religiöse Versammlungsstätten als Einheit beitreten können. Die Höhe der Beiträge wird lokal geregelt. Das Dokument bespricht insbesondere Fragen der Sicherung des Existenzminimums, der Kranken- und der Rentenversicherung.

Dem Dokument vorausgegangen war offenbar ein Beratungsprozess. Am 19. Juni 2009 fand zu dem Problem eine Konsultation der Kommission für ethnische und religiöse Angelegenheiten der Politischen Konsultativkonferenz statt. Zudem erschienen in verschiedenen religionswissenschaftlichen und offiziellen religiösen Zeitschriften Artikel zu dem Thema, deren auch über das konkrete Problem der Sozialversicherung hinaus interessante Argumentation im Folgenden zusammengefasst wird.

Mit Blick auf den Buddhismus äußern sich Fan Zhouyue in der an der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften herausgegebenen Zeitschrift Shijie zongjiao wenhua (The Religious Cultures in the World) und der Buddhismusexperte Liu Yuanchun von der Shanghaier Akademie der Sozialwissenschaften in der religionswissenschaftlichen Zeitschrift Dangdai zongjiao yanjiu.

In der Geschichte sei die Versorgung der alten und kranken Mönche (und Nonnen) Sache der Klöster gewesen, schreibt Fan Zhouyue. Nach der Gründung der VR China seien der Buddhismus in China unter dem Angriff „linker“ Strömungen geschwächt, in der Kulturrevolution Klöster zerstört, Mönche zur Laisierung gezwungen, häufig auch körperlich und seelisch schwer verletzt worden. Mit der Wiederbelebung der Klöster nach Beginn der Öffnungspolitik sei auch die Zahl der buddhistischen Mönche und Nonnen wieder gestiegen, nach amtlichen Angaben von Anfang 2007 auf 200.000, darunter 12.000 Lamas und Nonnen sowie 1.700 Lebende Buddhas des tibetischen Buddhismus.

Fan macht einige (leicht provokante) Vorschläge, wie die Klöster finanziell in die Lage versetzt werden könnten, die Mittel für die Versorgung dieser Mönche und Nonnen in Alter und Krankheit aufzubringen: Der Staat, der nach 1949 den Landbesitz der Klöster kollektivierte, könne u.a. den Klöstern kostenloses Nutzungsrecht für brachliegendes Land oder Bergwälder geben – als Beitrag zur Landschaftspflege wie zur Finanzierung der Klöster. Der Staat könne zudem das Geld, Gold und Silber, das er jährlich für die Renovierung von Klöstern bereitstelle, diesen direkt zukommen lassen. Auch könne man Klöster in Ausflugsgebieten an den Einnahmen aus dem Tourismus beteiligen, insbesondere aus den Eintrittskarten für die Klöster (!).

Die beste Lösung sei jedoch eine Aufnahme des buddhistischen Klerus ins Krankenversicherungssystem. Viele Lokalregierungen meinten zwar, dass religiöse Amtsträger als eine „Sondergruppe“ nicht für die allgemeine Krankenversicherung in Betracht kämen – stellt Fan fest. Doch alle Bürger hätten ein gesetzliches Recht auf Krankenversicherung. Konkrete Probleme, die mit der besonders hohen Mobilität der religiösen Amtsträger zusammenhängen, ließen sich lösen.

Manche Buddhisten befürchteten, dass Mönchen, die sich eine Rentenversicherung kaufen, mangelndes Vertrauen in Buddhas Lehre vorgeworfen werden könnte – schreibt Liu Yuanchun. Mönche seien aber auch Menschen und bräuchten materielle Sicherheit, dies sei kein Widerspruch zum spirituellen Leben. Liu bringt das interessante Argument vor, dass in der chinesischen Kultur Lebensverhältnisse und materielle Absicherung des Einzelnen eng mit dessen Würde und Ansehen in der Gesellschaft zusammenhängen. Deshalb habe sich das Mönchtum nach der Etablierung des Buddhismus in China vom indischen Bettelmönchtum gewandelt zu einer Lebensform, in der Landwirtschaft und Meditation gleich wichtig waren.

Liu meint, dass die Tragweite der Absicherungsproblematik nicht allein an der relativ geringen Zahl der religiösen Amtsträger gemessen werden dürfe. Denn den Gläubigen lägen besonders in den Minderheitengebieten die Lebensverhältnisse des Klerus sehr am Herzen. Bei Feldforschungen in wirtschaftlich zurückgebliebenen Gebieten in Tibet und Qinghai, wo auch die Klöster finanzschwach seien, habe er zudem festgestellt, dass manche Mönche, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, ihren Status für betrügerische Aktivitäten benutzten und einen schlechten Einfluss auf die Gesellschaft ausübten. Einige würden sogar zu kriminellen aufrührerischen Aktivisten. Materiell abgesicherte religiöse Amtsträger hingegen könnten sich in Ruhe auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Psychologisch fördere die Absicherung ein Gefühl der Sicherheit und der Zugehörigkeit zur Gesellschaft. Die Aufnahme aller religiösen Amtsträger in die sozialen Sicherungssysteme vermindere außerdem das Ungleichgewicht im Lebensstandard zwischen dem Klerus verschiedener Religionen in wirtschaftlich unterschiedlich entwickelten Regionen und auch innerhalb des Klerus derselben Religion. Sie sei also ganz im Sinne des Aufbaus der „harmonischen Gesellschaft“.

Die Frage der Sozialversicherung des islamischen Klerus rollt der Beitrag eines ungenannten Autors in der offiziellen muslimischen Zeitschrift Zhongguo musilin am Beispiel der Stadt Xi’an auf. Auch er stellt sehr große Einkommensunterschiede unter den 130 Ahongs (Imamen) der 21 Moscheen von Xi’an fest. Das durchschnittliche Einkommen eines Ahong in Xi’an beträgt dem Artikel zufolge 500–1.000 Yuan monatlich und liegt damit deutlich unter dem Durchschnittseinkommen in der Stadt von 1.700 Yuan. Keiner der Ahongs in Xi’an ist sozialversichert.

Wer ist für den Ahong zuständig? Die Klärung des Verhältnisses zwischen Ahong, Moschee, Islamischer Vereinigung und den Gläubigen ist nach Ansicht des Autors eine Voraussetzung für die Lösung der Sozialversicherungsfrage. Der Autor sieht eine Schwierigkeit darin, dass es nur eine formelle islamische Organisation gebe, nämlich die Islamische Vereinigung. Diese sei als Massenorganisation der Gläubigen jedoch erst nach der Errichtung der Volksrepublik gegründet worden. In der Geschichte seien es aber die in eigenen Stadtvierteln lebenden Muslime gewesen, die sich eine Moschee gebaut und eine Moscheeleitung gewählt hätten, die dann für die Anstellung eines fähigen Imam gesorgt habe. Auch heute seien es in Wirklichkeit die Moscheen bzw. die um sie konzentrierten nicht-amtlichen Moscheeviertel-Organisationen (minjian sifangzhi zuzhi 民间寺坊制组织), die den Ahong anstellen und bezahlen. Der Autor schlägt vor, dass Moscheen den Status einer sozialen Organisation (shehui tuanti 社会团体) erhalten, so dass ein Imam als Angestellter einer solchen nach den entsprechenden Richtlinien sozialversichert werden könne. Die vom Staat approbierte Islamische Vereinigung behält nach diesem Konzept eine Verbindungsfunktion und Aufsichtsrolle über die nicht-amtlichen Moscheeorganisationen. − Interessant ist hier die in letzter Zeit auch bei einigen anderen Religionswissenschaftlern in der VR China zu beobachtende Tendenz, die Rolle der offiziellen „Vereinigung“ der jeweiligen Religion zu relativieren und der innerhalb der Religionsgemeinschaft tradierten Verfasstheit mehr Gewicht zu geben (vgl. in den Informationen den Beitrag von Katrin Fiedler zum Protestantismus sowie die Chronik, 11. August − Wang Meixiu zu den Gremien der katholischen Kirche).

Konsequenterweise lehnt der Autor einen anderen Vorschlag ab, der offenbar auch diskutiert wurde – nämlich religiöse Amtsträger als Beschäftigte im Staatsdienst (gongwuyuan 公务员) zu versichern. Dies sei mit der Politik der Trennung von Religion und Staat nicht vereinbar. Außerdem könne es den Verdacht erwecken, dass der Staat sich in die Religion einmische.

Um der Gerechtigkeit willen müssten solche islamischen Kleriker versichert werden, die wirklich den Massen dienen. Die Überprüfung und Anleitung (guanli 管理) der islamischen Amtsträger müsse verstärkt werden – es gehe nicht an, dass „stumme Bläser im Bambushain“ unqualifiziert Ämter übernehmen und „planlos“ durchgefüttert werden.

Von protestantischer Seite wies der Vorsitzende der Drei-Selbst-Bewegung, Fu Xianwei, auf das Fehlen finanzieller Garantien für die Sozialversicherung des Klerus hin. Viele religiöse Organe, besonders in Minderheitengebieten, könnten die finanzielle Last nicht schultern. Besonders für Katholiken, Protestanten und Muslime sei die medizinische Versorgung des religiösen Personals eine gewaltige Bürde geworden, meint Fu.

Auch er spricht das Problem der Mobilität des Klerus an: religiöse Amtsträger hätten ihre Haushaltsregistrierung (hukou 户口) oft nicht am Ort ihrer religiösen Wirkungsstätte. – Die auch für die große Gruppe der Wanderarbeiter wichtige Frage der Mobilität und der Mitnehmbarkeit von Sozialversicherungen, die oben bereits für den Buddhismus thematisiert wurde, wird in den „Ansichten“ im Übrigen nicht behandelt.

Darüber hinaus besteht laut Fu ein Wahrnehmungsproblem: im Klerus ebenso wie in den Regierungen seien manche der Ansicht, die Kirche sei für die Versorgung ihres Personals im Alter zuständig und eine Versicherung unnötig.

Alle genannten Texte erwähnen, dass in einigen Provinzen bereits mit Maßnahmen zur sozialen Absicherung religiöser Amtsträger begonnen worden sei.

Für die katholische Kirche konnten keine publizierten Aussagen oder Studien zu dem Thema gefunden werden. Aus Gesprächen und Kontakten mit der katholischen Kirche in China lässt sich jedoch klar bestätigen, dass die fehlende Absicherung im Krankheitsfall eine enorme Last für Diözesen und Schwesterngemeinschaften geworden ist. Während kleinere Erkrankungen kostengünstig in den kirchlichen Ambulanzen behandelt werden können, stellen teure Therapien bei schwerer Krankheit oft eine echte Notlage dar.

Dazu kommt die spezielle Altersstruktur der katholischen religiösen Amtsträger (Ordensfrauen eingeschlossen). Von der alten, vor 1949 ausgebildeten Generation leben nur noch wenige. Nach einer politisch bedingten jahrzehntelangen Lücke erfolgte ein gewaltiger „Schub“ an Eintritten in die Priesterseminare und Schwesternkonvente in den 1980er und 1990er Jahren – die „starken Jahrgänge“, die heute die große Mehrheit des Klerus und der Schwesternschaft stellen. Danach ging die Zahl der Berufungen aus verschiedenen Gründen deutlich zurück (vgl. die jährlichen Statistiken in China heute). Wang Meixiu, auf Christentum und katholische Kirche spezialisierte Forscherin, stellt in dem von der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften herausgegebenen Annual Report on China’s Religions (2010) fest, dass im Jahr 2009 für alle 97 Diözesen insgesamt nur 71 Priester geweiht wurden [offizielle Zahlen], woraus zu ersehen sei, dass „die katholischen religiösen Amtsträger vor der Herausforderung eines gravierenden Nachwuchsmangels“ stünden. Natürlich ist das religiöse Personal der chinesischen Kirche vergleichsweise immer noch jung, viele kommen aber allmählich in die gesundheitlich anfälligeren mittleren Jahre, und es könnte (falls keine Wende eintritt) sein, dass in ein paar Jahrzehnten den dann gealterten „starken Jahrgängen“ nur wenige junge Priester und Schwestern gegenüberstehen. Kein Wunder also, dass sich Verantwortliche in Diözesen und Orden nicht nur Gedanken über die Belebung von Berufungen, sondern auch um Absicherung in Krankheit und Alter machen.

Auch hier sind die Ressourcen ungleich verteilt. Manche Diözesen sind sehr arm, andere verfügen über Einkünfte aus Immobilien – wie die Diözese Shanghai, die 2007 alle ihre Priester und Schwestern (allerdings nur soweit diese eine Shanghaier Haushaltsregistrierung hatten) versicherte.

Fazit. Die finanzielle Absicherung der religiösen Amtsträger aller Religionen in Krankheit und Alter ist ein dringendes Anliegen, zumal sie – wie hier das Beispiel der Imame in Xi’an zeigte – ein tendenziell unterdurchschnittliches, oft sehr niedriges Einkommen haben. So ist es einerseits durchaus positiv zu werten, dass die nunmehr in den „Ansichten“ formulierten Richtlinien den religiösen Amtsträgern die Möglichkeit eröffnen, den im Aufbau befindlichen staatlichen Sozialversicherungssystemen beizutreten, und die lokalen Behörden zu entsprechenden Schritten drängen. Indem jedoch der nicht offiziell anerkannte und registrierte Klerus grundsätzlich ausgeschlossen wird, werden religiöse Amtsträger im „Untergrund“ weiter an den Rand gedrängt. Eine mit staatlichen Zuschüssen finanzierte Gesundheits- und Altersversorgung birgt also für den Staat auch die Möglichkeit, über finanzielle Anreize oder deren Verweigerung die Kontrolle über die religiösen Amtsträger zu verstärken.

Katharina Wenzel-Teuber

Quellen: Fan Zhouyue 范舟岳, „Ruhe jiejue fojiao jiaozhi renyuan de yiliao wenti?“ 如何解决佛教教职人员的医疗问题 (Wie das Problem der Gesundheitsversorgung des buddhistischen Klerus lösen?), in: Shijie zongjiao wenhua 世界宗教文化 2009, Nr. 3, S. 1-4; Liu Yuanchun 刘元春, „Zongjiao jiaozhi renyuan naru shebao tixi de xianshi yiyi – yi fojiaojie jiaozhi renyuan wei li“ 宗教教职人员纳入社保体系的现实意义 – 以佛教界教职人员为例 (Die reale Bedeutung der Aufnahme der religiösen Amtsträger in das Sozialversicherungssystem – am Beispiel des Buddhismus), in: Dangdai zongjiao yanjiu 当代宗教研究 2009, Nr. 4, S. 20-24; „Yisilanjiao jiaozhi renyuan shehui baozhang xianzhuang yu duice yanjiu – yi Xi’an shi wei li“ 伊斯兰教教职人员社会保障现状与对策研究 – 以西安市为例 (Untersuchung über gegenwärtige Situation und Maßnahmen zur sozialen Absicherung religiöser Amtsträger des Islam – am Beispiel der Stadt Xi’an), in: Zhongguo musilin 中国穆斯林 2009, Nr. 4, S. 23-27; „Progress on Social Security in China“, in: Amity News Service Sept. 2009, S. 20; „Progress in China’s Human Rights 2009“ (Xinhua 26.09.2010); Jin Ze 金泽 – Qiu Yonghui 邱永辉 (Hrsg.), Zongjiao lanpishu – Zhongguo zongjiao baogao (2010) 宗教蓝皮书 – 中国宗教报告 (2010) Blue Book of Religions – Annual Report on China’s Religions (2010), Beijing: Shehui kexueyuan chubanshe 2010.

From: China heute 2010, No.3, pp. 140-142.



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