
Seit der Verbreitung des Buddhismus in China sind gut zweitausend Jahre vergangen. Die Aufnahme und Wirkung buddhistischen Denkens und Handelns in China ist verschiedentlich zum Gegenstand der Forschung geworden. Gerade dem Verhältnis zwischen staatlichen und buddhistischen Institutionen und Vertretern galt sowohl hinsichtlich der Verwurzelung des Buddhismus in China als auch seiner Weiterentwicklung besonderes Forschungsinteresse. Denn die aus Indien stammende Religion war zunächst als Fremdkörper betrachtet worden und im Laufe der Zeit – und der wechselvollen Anpassung – immer wieder Gegenstand spannungsreicher Kontroversen.Bei der Frage nach dem Verhältnis zwischen „Buddhismus“ und „Staat“ in der heutigen VR China mag die von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) geprägte politische Autorität auf Seiten des Staates relativ klar zu fassen sein. Anders verhält es sich beim „Buddhismus“. Die buddhistische Geschichte in China hatte nicht zur Herausbildung einer landesweiten buddhistischen Vereinigung geführt, nicht zu einer autoritativen Leitfigur und nicht einmal zu einem etwa der Bibel oder dem Koran vergleichbaren Kanon. Was unter „Buddhismus“ gefasst werden kann, mag mit der weltweit konsensualen Mindestforderung der Zufluchtnahme zu den „Drei Kostbarkeiten“ (sanbao) Buddha, Dharma und Sangha zu umreißen sein. So war die buddhistische Religion in China aber stets ein heterogenes Phänomen, das sich durch unterschiedliche Organisationsformen sowie regionale und doktrinäre Unterschiede auszeichnete. [...]
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Einige einführende Bemerkungen
Dieser Beitrag will keine detaillierte Analyse der Entwicklung der Religionspolitik geben, die der chinesische kommunistische Staat von 1949 bis heute gegenüber dem tibetischen Buddhismus auf institutioneller (d.h. in bezug auf das Netz der Klöster des tibetischen Buddhismus) und individueller (d.h. in bezug auf einzelne Mönche, Nonnen und Laien) angewandt hat. Ich möchte mich vielmehr auf einige Themen konzentrieren, die – was den tibetischen Buddhismus betrifft – das Besondere im Verhältnis zwischen „Staat“ und „Kirche“ ausmachen, und werde Hindernisse und Konflikte in der Durchführung der Religionspolitik in den tibetischen Gebieten der Volksrepublik China darstellen. [...]
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