Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Verwaltung religiöser Aktivitäten von Ausländern innerhalb des Territoriums der Volksrepublik China
Vorbemerkung: Am 1. Mai 2025 trat eine neue, revidierte und stark erweiterte Version der „Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Verwaltung religiöser Aktivitäten von Ausländern innerhalb des Territoriums der Volksrepublik China“ in Kraft. Sie betrifft sowohl die kollektiven religiösen Aktivitäten von Auslandsgemeinden der verschiedenen Religionen als auch religiöse Kontakte und Austausch von ausländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Religionen in China.
Das neue Dokument enthält detaillierte Regeln zur Anwendung der bereits 1994 vom Staatsrat erlassenen „Vorschriften für die Verwaltung religiöser Aktivitäten von Ausländern innerhalb des Territoriums der Volksrepublik China“. Diese grundlegenden Bestimmungen von 1994, ein kurzer Text mit nur 13 Paragraphen, sind bis heute unverändert in Kraft. Bereits im Jahr 2000 wurden erstmals Durchführungsbestimmungen zu den Bestimmungen von 1994 erlassen und 2011 nur geringfügig geändert. Diese Durchführungsbestimmungen von 2000/2011 wurden mit dem vorliegenden Dokument von 2025 umfassend revidiert und durch die Festlegung detaillierter Verfahren für bestimmte Vorgänge und Anträge ergänzt.
Der Revision von 2025 gingen zwei Entwürfe voraus: Im Jahr 2018 wurden „Maßnahmen für die Verwaltung der kollektiven religiösen Aktivitäten von Ausländern auf dem Territorium der Volksrepublik China (Entwurf zur Einholung von Meinungen)“ veröffentlicht. Dieser Entwurf von 2018 wurde nie rechtskräftig umgesetzt, inhaltlich aber weitgehend in Kapitel 2 der vorliegenden Durchführungsbestimmungen aufgenommen. Der Entwurf für die vorliegenden Durchführungsbestimmungen wurde am 18. November 2020 zur Einholung von Meinungen veröffentlicht. In den Anmerkungen zur Übersetzung wird teilweise auf diese Vorläuferdokumente verwiesen. Dort finden sich auch bibliographische Details zu den genannten Dokumenten.
Der Text der 2025 revidierten „Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Verwaltung religiöser Aktivitäten von Ausländern innerhalb des Territoriums der Volksrepublik China“ wurde zuerst am 1. April 2025 auf der Website des Nationalen Büros für religöse Angelegenheiten (www.sara.gov.cn) veröffentlicht. Er erschien im Amtsblatt des Staatsrats (中华人民共和国国务院公报) 2025, Nr. 11, S. 38-43, und unter www.gov.cn/gongbao/2025/issue_11986/202504/content_7019251.html (letzter Zugriff 02.07. 2025). Er wurde von Katharina Wenzel-Teuber aus dem Chinesischen übersetzt und mit Anmerkungen versehen.
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Von „Einberufenden“ und „Sonderdiensten“: Neue Bestimmungen für die religiösen Aktivitäten von Ausländern auf dem Territorium der Volksrepublik China
Seit 1. Mai 2025 gilt in China eine neue Rechtsnorm für die religiöse Betätigung von Ausländerinnen und Ausländern.
Die „Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften für die Verwaltung religiöser Aktivitäten von Ausländern innerhalb des Territoriums der Volksrepublik China“ (im Folgenden kurz: „neue Durchführungsbestimmungen“) wurden als Verordnung Nr. 23 vom Nationalen Büro für religiöse Angelegenheiten (NBRA) erlassen und am 1. April 2025 auf dessen Website veröffentlicht. Sie betreffen sowohl die kollektiven religiösen Aktivitäten von Auslandsgemeinden der verschiedenen Religionen als auch religiöse Kontakte und religionsbezogenen Austausch von ausländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Religionen in China. „Innerhalb des Territoriums“ (jingnei 境内) meint in chinesischen Rechtstexten die Volksrepublik China ohne Hongkong, Macau und Taiwan.
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