Vorbemerkung: Die „Verhaltensregeln für religiöse Amtsträger im Internet“ (Zongjiao jiaozhi renyuan wangluo xingwei guifan 宗教教职人员网络行为规范) wurden als Erlass (2025) Nr. 12 des Nationalen Büros für religiöse Angelegenheiten (NBRA) in einer Bekanntmachung des NBRA vom 7. September 2025 an die Behörden für religiöse Angelegenheiten auf Provinzebene versandt mit der Aufforderung, „die religiösen Kreise bei der Umsetzung gewissenhaft anzuleiten“. Der Text wurde am 16. September 2025 auf der Website des NBRA unter www.sara.gov.cn/static/content/xxgk/gfxwj/2025-09-16/1417173278783471616.html (Abruf 30.09.2025) veröffentlicht. Der Text wurde von Katharina Wenzel-Teuber aus dem Chinesischen übersetzt. Einleitung und Anmerkungen stammen von der Übersetzerin.
Einleitung
Bisher gab es Codes of Conduct, die die religiösen Dachverbände in der Volksrepublik China ihren eigenen Geistlichen gaben – wie die „Verhaltensregeln für protestantische kirchliche Amtsträger“ (Zhongguo jidujiao jiaomu renyuan xingwei guifan 中国基督教教牧人员行为规范) aus dem Jahr 2019 (deutsche Übersetzung in China heute 2019, Nr. 4, S. 227-228). Nun hat das Nationale Büro für religiöse Angelegenheiten, die in die Einheitsfrontabteilung der KP Chinas eingegliederte Religionsaufsichtsbehörde, einen solchen Verhaltenskodex für das religiöse Personal aller Religionen erlassen, der eher den Charakter einer Rechtsnorm beansprucht, bis hin zu den am Ende angeführten Strafmaßnahmen.
Die „Verhaltensregeln für religiöse Amtsträger im Internet“ (im Folgenden kurz „Verhaltensregeln“) basieren auf den am 1. März 2022 in Kraft getretenen „Maßnahmen für die Verwaltung religiöser Informationsdienste im Internet“ (im Folgenden kurz „Maßnahmen“). Die „Maßnahmen“ legten fest, dass für Dienste, die der Öffentlichkeit religiöse Informationen über Internetmedien anbieten, bei den Religionsbehörden auf Provinzebene eine „Lizenz für religiöse Informationsdienste im Internet“ zu erwerben ist. Sie enthielten außerdem bereits starke Einschränkungen bezüglich der im Internet erlaubten religionsbezogenen Inhalte (siehe China heute 2022, Nr. 2, S. 74-76, 91-97).
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