Neue Regelungen der Chinesischen Buddhistischen Vereinigung für Meditations­aktivitäten und für das Freilassen von Lebewesen

Carsten Krause und Leo Maximilian Koenig

Vorbemerkung: Zwischen Oktober 2024 und Juni 2025 hat die Chinesische Buddhistische Vereinigung (CBV) insgesamt vierzehn neue Vorschriften und Durchführungsbestimmungen verabschiedet und in der Folgezeit online bekannt gemacht. Eine Richtlinie betrifft alle buddhistischen Traditionen, vier sind auf die Rekrutierung von religiösem Personal in der südlichen theravada-buddhistischen Tradition (nanchuan fojiao 南传佛教) bzw. der tibetischen Tradition (zangchuan fojiao 藏传佛教) bezogen. Alle anderen neun Dokumente betreffen den von den meisten (han-)chinesischen Buddhisten praktizierten „Buddhismus der Han-Tradition“ (hanchuan fojiao 汉传佛教).

Für die (han-)chinesischen Buddhisten ist ein gesamter Block von Bestimmungen darauf konzentriert, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren religiöses Personal einzustellen und zu beaufsichtigen ist. Dies reicht von – teils gänzlich neuen, teils überarbeiteten – Verfahrensregeln zum Eintritt in den buddhistischen Orden (Tonsur, Ordination) über Bestimmungen zur Ernennung von Äbten und zur Rekrutierung von Lehrpersonal an buddhistischen Akademien bis hin zu Regeln für das Personalmanagement buddhistischer Laien, die sich in Klöstern als „Ehrenamtliche“ (yigong 义工) einbringen. Dieser Block ist zum Teil im Wesentlichen vergleichbar mit Regelungen, die zeitgleich auch für sog. religiöse Amtsträger und Lehrpersonal an religiösen Ausbildungsstätten der anderen buddhistischen Traditionen sowie der anderen staatlich anerkannten Religionen erlassen worden sind.

Zwei Maßnahmen sind von der CBV gänzlich neu erlassen worden und dienen der Regulierung buddhistischer Praxis in einem besonderen Maße. Sie teilen als Gemeinsamkeit, dass sie religiöse Aktivitäten „normieren“ sollen, die in der Regel von buddhistischen Klöstern angeleitet wurden, zunehmend auf Laien als Zielgruppe ausgerichtet waren und nun in verschiedentlicher Hinsicht eingeschränkt werden.*

Die am 30. Juni 2025 auf der vierten Sitzung des zehnten Ständigen Vorstands der CBV verabschiedeten „Maßnahmen für die Verwaltung von Meditationsaktivitäten in buddhistischen Stätten der han[-chinesischen] Tradition“ (Hanchuan fojiao huodong changsuo chanxiu huodong guanli banfa 汉传佛教活动场所禅修活动管理办法) sowie die „Maßnahmen zur Normierung von Aktivitäten des Freilassens von Lebewesen“ (Guanyu guifan fangsheng huodong de banfa 关于规范放生活动的办法) sind beide Teil der Gesamtliste in der Rubrik „Regelwerk der CBV“ (benhui zhidu 本会制度), zugänglich unter chinabuddhism.com.cn/web/list.html.

Im Folgenden werden diese beiden „Maßnahmen“ in Übersetzung vorgestellt. Jeder Übersetzung geht eine Einleitung voraus, in der das Dokument kontextuell eingeordnet wird. Einleitungen und Übersetzungen aus dem Chinesischen besorgten Carsten Krause und Leo Maximilian Koenig (beide Universität Hamburg).** Die Anmerkungen stammen vom Autor bzw. Übersetzer des jeweiligen Textabschnitts. CK
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Maßnahmen für die Verwaltung von Meditationsaktivitäten in buddhistischen Stätten der han[-chinesischen] Tradition PDF

Maßnahmen zur Normierung von Aktivitäten des Freilassens von Lebewesen PDF

 

 

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